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Eichung von Erdgaszapfsäulen

 

Das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas) verlangt die Nacheichung von Erdgaszapfsäulen alle 24 Monate.

 

Mit unserer eigens dafür aufgebauten Infrastruktur führen wir in Zusammenarbeit mit den kantonalen Eichämtern in der gesamten Schweiz Neu- und Nacheichungen im 2-Jahres-Rhythmus durch.

 

Für die nächste Eichung Ihrer Erdgaszapfsäule kontaktieren Sie uns für ein Angebot !

 

bulletDetails zur Eichung finden Sie hier als PDF-Download  422 kb
     

 

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Stand: 26. October 2009  [Index]