Das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas) verlangt die Nacheichung von Erdgaszapfsäulen alle 24 Monate.
- Eichung Buszapfsäule
- Eichung PW Zapfsäule
Unsere eigens dafür aufgebaute Logistik und Infrastruktur hat sich bewährt.
Seit über 15 Jahren führen wir in Zusammenarbeit mit den kantonalen Eichämtern in der gesamten Schweiz Neu- und Nacheichungen im 2-Jahres-Rhythmus durch.